Mietbedingungen Bungalow
- Nach Empfang dieses Mietvertrages zahlt der Mieter dem Vermieter innerhalb den umseitig genannten Perioden. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen beim Vermieter eingegangen, so wird der Vertrag ungültig erklärt. Der für den Mieter reservierte Bungalow darf dann ohne weiteres an andere Interessenten vermietet werden. Der Mieter erhalt keine Bestätigung über die Zahlung.
- Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiern Zustand an den Mieter zu übergeben.
- Der Vermieter hat zu jeder Zeit das Recht, den Mietgegenstand zu betreten.
- Der Mieter erklärt sich mit Lage, Einrichtung und gutem Zustand des Mietobjektes gemäß der (schriftlich) erteilten Auskunft, Prospekten und der Gleichen einverstanden.
- Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitervermieten und/oder zum Gebrauch überlassen. Der Mietgegenstand darf nur von der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden, es sei denn der Vermieter erteilt eine schriftliche Erlaubnis. Wird die vorgeschriebene Personenhöchstzahl (ohne Zustimmung) überschritten, wird dieser Vertrag als gelöst betrachtet.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nebst Inventar pfleglich zu behandeln und bei Abreise in gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden dem Vermieter zu melden und unverzüglich Zahlung zu leisten.
- Haustiere (höchstens 1 pro Bungalow) dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.
- Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich zu Urlaubszwecken verwenden.
- Es ist verboten, in dem Mietobjekt andere Geräte für Koch- oder Waschzwecke zu verwenden, als die darin vom Vermieter angebrachten oder aufgestellten Geräte.
- Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt durch Aushändigung der Hausschlüssel. Der Mieter hat den Mietgegenstand mitsamt dem gesamten Inventar, das in einem an Ort und Stelle vorhandenen Inventarverzeichnis aufgeführt ist, zu übernehmen, es sei denn, er erhebt innerhalb von 2 Stunden nach Einzug beim Vermieter Einspruch. Der vom Mieter unterzeichnete einmaligen Ermächtigung wird nach Kontrolle vernichtet, oder für den Zahlvorgang verwendet. Etwaige Ansprüche für Schadenersatz des Vermieters werden durch diese Ermächtigung nicht erledigt.
Da können besondere Bedingungen gestellt werden an Gruppenreservierungen. Absicht und Umfang der Gruppe kann in bestimmten Fällen zur Verweigerung der Gruppe führen. In bestimmten Lagen/Zeiträumen behalten wir uns das Recht vor, nachträglich extra Kaution/Saubermachung/Bettwäschepakete in Rechnung zu stellen. Bei Gruppenreservierungen kann am Anfang des Aufenthalts eine zusätzliche Kaution in Höhe von
€ 200,00 pro Bungalows gefordert werden.
- Bei höherer Gewalt und/oder unverschuldeten Schwierigkeiten des Vermieters, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein anderes gleichwertiges Objekt zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann in diesem Fall den Vermieter nicht zur Rechenschaft ziehen. Falls dem Mieter durch Zutun des Vermieters Schaden entsteht, kann er Schadenersatz verlangen, jedoch darf der Betrag nicht höher als die gesamte Mietsumme sein. Reicht auf Schadenersatz muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
- Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag, ohne Inverzugsetzung oder Zwischenkunft von Richter, als gelöst zu betrachten:
a. wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht von die volle Mietsummer entrichtet wurde,
b. wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns die Kaution nicht bezahlt ist,
c. wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt,
d. wenn der Mieter versäumt, das Mietobjekt am Anreisetag bis 18.00 Uhr zu übernehmen, ohne vorher den Vermieter benachrichtigt zu haben, dass er zu einem späteren Zeitpunkt, innerhalb der Mietperiode, das Objekt übernimmt.
Der Verpflichtung des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme bleibt in den unter Bestimmung a, b, c und d genannten Fällen unberüht.
- Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund diesen Mietvertrag kündigt, ist er dazu verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen und zwar:
- wenn die Annullierung länger als 3 Monate vor dem Mietbeginn stattfindet, 15%
der vereinbarten Mietsumme,
- wenn die Annullierung länger als 2 Monate vor dem Mietbeginn stattfindet, 50% der vereinbarten Mietsumme,
- wenn die Annullierung länger als 1 Monat vor dem Mietbeginn stattfindet, 75% der vereinbarten Mietsumme,
- wenn die Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Mietbeginn stattfindet, 90% der vereinbarten Mietsumme.
- Obwohl wir uns nach Kräften bemühen, Ihnen einen sicheren und angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, ist es möglich, dass Sie als Mieter eine berechtigte Beschwerde haben. Der Mieter muss diese Beschwerde unverzüglich dem Villapark Langweer vorlegen.
- Der Mieter erklärt sich durch seine Anwesenheit im Villapark Langweer mit unseren Leistungen und Verbindlichkeiten unsererseits einverstanden. Bei Haftpflicht vom Villapark Langweer für entstandene Schäden, Diebstahl u.s.w. während des Aufenthalts des Mieters auf Villapark Langweer und/oder beim Teilnahme an Aktivitäten und sofern nicht anders aufgeführt, gelten die Richtlinien.
Villapark Langweer
Handelsregister Leeuwarden, nr. 01063784